Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Anforderungen an Arbeitsstätten, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat im Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung LV 56 Sanktionen festgelegt, die bei Verstößen gegen diese Verordnung verhängt werden können.
Im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung sind Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um im Ernstfall schnell und effektiv zu handeln zu können.
Hierzu gehört unter anderem die Ausstattung der Arbeitsstätte mit geeigneten Löschmitteln und die Durchführung regelmäßiger Brandschutzübungen.
Verstöße gegen diese Anforderungen können zu Bußgeldern führen, deren Höhe von der Schwere des Verstoßes abhängt.
Bei einem fehlenden oder mangelhaften Brandschutz kann das Bußgeld schnell mehrere tausend Euro betragen, weitere Konsequenzen sind dadurch nicht egalisiert und können ebenfalls schwere Einbussen nach sich führen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
Mittel der Brandbekämpfung fehlen / ungeeignet 2.000€
Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge nicht freigehalten 5.000€
Den Aktuellen Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung finden Sie unter https://lasi-info.com