Immer wieder werden wir nach einem Brandmeldekonzept, Alarmierungskonzept oder der Kombination aus beiden, dem Brandmelde- und Alarmierungskonzept, gefragt. Doch, was ist ein solches Konzept genau und wer ist dafür verantwortlich?
Gerne zeigen wir die Vorteile und Merkmale auf, die ein durch uns erstelltes Brandmelde- und Alarmierungskonzept auszeichnen:
Rechtskonformität und Normenbezug
Basis eines Brandmelde- und Alarmierungskonzept ist die Baugenehmigung sowie das zugehörige Brandschutzkonzept sowie die entsprechenden gesetzlichen bzw. normativen Grundlagen.
Das Konzept basiert damit auf den geltenden Vorschriften, wie z. B. den Landesbauordnungen, Arbeitsstättenrichtlinien oder Anforderungen der Sonderbauverordnungen.
Die relevanten Normen – DIN 14675 (für Brandmeldeanlagen) und DIN VDE 0833 (für Gefahrenmeldeanlagen) – werden vollumfänglich berücksichtigt.
Falls erforderlich werden hier auch die Anforderungen der Versicherer (z. B. VdS-Richtlinien) berücksichtigt.
Individuelle Anpassung an das Objekt
Eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung oder Risikoanalyse wird durchgeführt, um die Brandrisiken und Evakuierungsszenarien berücksichtigen zu können.
Das Konzept berücksichtigt die baulichen Gegebenheiten, die Nutzungsart des Gebäudes (z. B. Verwaltung, Wohnen, Schule, Krankenhaus, Industriegebäude) und weitere, spezifische Anforderungen an den Brandschutz.
Sofern nicht bereits durch das Brandschutzkonzept geschehen, werden die Brandabschnitte und Alarmierungsbereiche (z. B. nach Nutzungseinheiten) klar definiert und festgelegt.
Detaillierte technische Beschreibung
Brandmeldeanlage (BMA):
- Darstellung des Systems (zentral oder dezentral)
- Angabe/Festlegung der eingesetzten Brandmelder, wie z. B. Rauch-, Wärme-, Flammenmelder
- Integration von Löschanlagen, wie z. B. Sprinkler, Gaslöschanlagen
- Definition und Festlegung von Störgrößen, die im Betriebsablauf entstehen können
- Steuerung von Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Zu- und Abluftöffnungen, wie z.B. Fenster, Türen, Aufzügen, Überdruckanlagen, Verriegelungssystemen
- Steuerung von weiteren Anlagen, wie z.B. Beleuchtungssystemen, Zutrittskontrollsystem
- Einrichtungen und Schnittstellen für externe hilfeleistende Stellen, wie z. B. Feuerwehr, Sicherheitsdienst
Alarmierungssystem (z.B. SAA, ENS):
- Art der Alarmierung, u.a. optisch, akustisch, Sprachalarmierung
- Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse, wie z. B. barrierefreie Alarmierung für Menschen mit Behinderung, stille Alarmierung über sonstige, externe Anlagen
- Schnittstellen zu externen Einrichtungen, wie z. B. Feuerwehr, SicherheitsdienstPraktikabilität und Nachvollziehbarkeit
Die Alarmierungsmaßnahmen werden mit dem Evakuierungskonzept abgestimmt.
Das Konzept ist kompatibel mit bestehenden technischen Systemen und sind in das Gebäudemanagement integriert.
Durch ein gutes Konzept sind auch Flucht- und Rettungspläne, sowie Feuerwehrpläne und Laufkarten klar strukturierbar.
Prüfung und Wartung
- Wartungskonzept: Es wird ein Plan für regelmäßige Prüfungen und Wartungen der Systeme erstellt.
- Schulungsanforderungen: Hinweise auf Einweisungen, Schulungen und Unterweisungen für die Nutzer und das Personal sind zu berücksichtigen.Abstimmung mit Behörden und Partnern
Das Konzept wird mit der zuständigen Feuerwehr und/oder anderen Behörden abgestimmt. Eine Abstimmung mit dem Brandschutzkonzeptersteller erfolgt bei Bedarf ebenfalls.
Es berücksichtigt lokale Anforderungen (z. B. Anfahrtswege, Löschwasserversorgung) und technische Anschaltbedingungen (TAB) der zuständigen Feuerwehrdienststelle.
Dokumentation des Fachmanns
Das Konzept ist einheitlich strukturiert und wird dokumentiert, in der Regel in Form einer Kombination aus Text, Plänen, Skizzen und Tabellen.
Für das Brandmeldekonzept nach DIN 14675 ist grundsätzlich der Betreiber der Anlage verantwortlich, wir erstellen diese gerne durch unsere Experten mit entsprechenden Qualifikationen (u.a. als Brandschutzbeauftragte, VdS-anerkannter Fachplaner für Brandschutz, Sachverständige Brandschutz) für Sie.
Ein professionell erstelltes Brandmelde- und Alarmierungskonzept ist nicht nur rechtlich und technisch fundiert, sondern auch individuell an das jeweilige Objekt und seine Risiken angepasst.
Nur durch ein gutes und umfassendes Brandmelde- und Alarmierungskonzept kann eine klar strukturierte und schutzzielgerichtete Sicherheitsanlage mit allen, zum Teil sehr komplexen Verknüpfungen, funktionieren. So ist bei der Installation, aber auch bei den, zum Teil gewerkeübergreifenden, Nachinstallationen die Funktionsweise dokumentiert und nachvollziehbar. Dieses gilt selbstverständlich ebenso für die entsprechenden baurechtlichen Prüfungen.
Die bestehende Praxis zeigt uns die Probleme, bei nicht vernünftig geplanten und konzeptionierten Sicherheitssystemen, leider täglich auf. Das muss nicht sein, sprechen Sie uns gerne an. Wir finden eine Lösung, die passt. Ihr TEAM INSIPLAN